Sachverständiger
Ein Gutachten muss klar und auch für den Laien verständlich sein!
GERICHTSGUTACHTEN
Bei gerichtlichen Verfahren wird das Wissen des Richters durch das Expertenwissen von Sachverständigen aus den verschiedensten Fachgebieten ergänzt.
Das Gutachten des „allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“ gilt vor Gericht als Beweismittel und hat den Richter bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Es ist daher selbstverständlich, dass der Sachverständige objektiv und unabhängig sein muss.
In Zivilsachen, Außerstreitsachen und nicht zuletzt auch in Strafsachen werden ständig „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige“ beauftragt um mit ihrem Fachwissen den Richter zu unterstützen.
PRIVATGUTACHTEN
VERSICHERUNGSBEREICH
Im Versicherungsbereich werden Sachverständige meist nach Schadenfällen beauftragt um eine Befundaufnahme durchzuführen, die Schadenursache abzuklären sowie die Verantwortung und Schadenhöhe zu beurteilen. Für die Versicherungswirtschaft erfolgt die Feststellung des genauen Schadenausmaßes als Basis für die Versicherungsleistungen.
- Blitzschäden
- Haftpflichtschäden
- Klärung der Schadensursache
- Klärung der Verantwortung
- Beurteilung der Schadenhöhe
- Klärung von Auffassungsunterschieden bei Vertragsauslegung und/oder Bauabrechnung
- Bestandsaufnahmen
- Beweissicherungen
UNTERNEHMENSBEREICH
Im Firmenbereich sind Streitfragen meist dahingehend vorzufinden, inwieweit verrechnete Leistungen gerechtfertigt sind bzw. ob die durchgeführten Arbeiten den gültigen Normen und Vorschriften entsprechen. Eine Befundaufnahme und Begutachtung bringt hier Klarheit.
PRIVATBEREICH
Im privaten Bereich werden Gutachten von Sachverständigen ebenso in vielen Fällen erforderlich. Bei Streitfällen oder Meinungsverschiedenheiten ist es Aufgabe des Sachverständigen durch seine objektive Begutachtung Klarheit in eine Angelgenheit zu bringen, oder einfach nur den Status Quo einer Begebenheit festzustellen und zu dokumentieren.